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Arbeitszeit Rechner

Wie viele Stunden arbeite ich pro Tag, Monat und Jahr? Rechnen Sie Ihre Wochenarbeitszeit in alle gängigen Zeiträume um – inklusive Urlaubsabzug.

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Arbeitszeit richtig umrechnen

Ob für den Arbeitsvertrag, die Stundenlohn-Berechnung oder die Elternzeit-Planung: Häufig muss die vertragliche Wochenarbeitszeit in andere Zeiträume umgerechnet werden. Dabei gilt: Ein Monat hat im Durchschnitt 4,33 Wochen (52,14 Wochen ÷ 12 Monate). Wer pauschal mit „4 Wochen pro Monat" rechnet, unterschätzt seine Monatsarbeitszeit um rund 8 %.

Monatsarbeitszeit = Wochenstunden × 4,33
Jahresarbeitszeit = Wochenstunden × 52,14

💡 Beispiel: 40-Stunden-Woche, 5 Tage

Täglich: 8 Stunden · Monatlich: 173,2 Stunden · Jährlich: 2.085,6 Stunden. Bei 30 Urlaubstagen reduziert sich die Netto-Jahresarbeitszeit um 240 Stunden auf rund 1.846 Stunden – Feiertage und Krankheitstage noch nicht eingerechnet.

Gesetzliche Grenzen der Arbeitszeit

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) begrenzt die werktägliche Arbeitszeit auf 8 Stunden; sie darf auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn der Durchschnitt von 8 Stunden innerhalb von sechs Monaten eingehalten wird. Nach spätestens 6 Stunden Arbeit ist eine Pause von 30 Minuten Pflicht, nach 9 Stunden sind es 45 Minuten. Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens 11 Stunden Ruhezeit liegen.

Überstunden: berechnen, vergüten, nicht verschenken

Überstunden sind alle Stunden über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus – nicht über die gesetzliche. Wer laut Vertrag 35 Stunden arbeitet und 38 leistet, hat drei Überstunden, auch wenn das ArbZG mehr erlauben würde. Drei Punkte entscheiden über Ihr Geld: Anordnung oder Duldung (heimliche Mehrarbeit ohne Wissen des Arbeitgebers ist kaum durchsetzbar), Dokumentation (notieren Sie Datum, Beginn, Ende, Anlass – seit dem BAG-Beschluss zur Zeiterfassung muss der Arbeitgeber ohnehin ein System bereitstellen) und Ausschlussfristen im Arbeits- oder Tarifvertrag, die Ansprüche oft schon nach drei Monaten verfallen lassen.

Der Wert einer Überstunde entspricht mindestens dem normalen Stundenlohn: Monatsbrutto ÷ (Wochenstunden × 4,35). Bei 4.000 € und 40 Stunden sind das 4.000 ÷ 174 ≈ 23 € pro Überstunde. Zuschläge (häufig 25 %) gibt es nur, wenn Tarif- oder Arbeitsvertrag sie vorsehen – einen allgemeinen gesetzlichen Überstundenzuschlag kennt das deutsche Recht nicht. Pauschalklauseln („Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten") sind nur wirksam, wenn sie den Umfang konkret begrenzen.

Pausen und Ruhezeiten: die gesetzlichen Mindeststandards

ArbeitszeitMindestpauseRegel
bis 6 Stundenkeine vorgeschrieben§ 4 ArbZG
über 6 bis 9 Stunden30 Minutenteilbar in 2 × 15 Min.
über 9 Stunden45 Minutenspätestens nach 6 Stunden Arbeit
zwischen zwei Arbeitstagen11 Stunden Ruhezeit§ 5 ArbZG, Ausnahmen u. a. Krankenhäuser, Gastronomie

Für Jugendliche gelten strengere Regeln (max. 8 Stunden/Tag, 40 Stunden/Woche, längere Pausen nach JArbSchG), für Berufskraftfahrer zusätzlich die EU-Lenk- und Ruhezeitenverordnung. Sonn- und Feiertagsarbeit ist grundsätzlich verboten (§ 9 ArbZG) – die zahlreichen Branchenausnahmen verlangen Ersatzruhetage.

Praktische Tipps zur Arbeitszeit

Das Arbeitszeitgesetz setzt den Rahmen: Die werktägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden grundsätzlich nicht überschreiten und nur auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn der Durchschnitt von 8 Stunden innerhalb von sechs Monaten gewahrt bleibt (§ 3 ArbZG). Bei mehr als 6 Stunden Arbeit sind 30 Minuten Pause Pflicht, ab 9 Stunden 45 Minuten – und zwischen zwei Arbeitstagen müssen 11 Stunden Ruhezeit liegen.

Für Verträge und Gehaltsverhandlungen lohnt der Blick auf die Monats- und Jahreswerte: Eine 40-Stunden-Woche entspricht rund 174 Stunden im Monat – diese Zahl steht häufig in Arbeitsverträgen und ist die Basis für die Stundenlohn-Berechnung (Monatsgehalt ÷ 174 bei Vollzeit). Wer Teilzeitmodelle vergleicht, sollte zusätzlich die Jahresarbeitszeit abzüglich Urlaub betrachten: Erst sie zeigt, wie viele Stunden tatsächlich gearbeitet werden.

Seit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Arbeitszeiterfassung (1 ABR 22/21) sind Arbeitgeber verpflichtet, ein System zur Erfassung der gesamten Arbeitszeit bereitzustellen. Notieren Sie Beginn, Ende und Pausen trotzdem auch selbst – bei Streit über Überstunden zählt, wer seine Zeiten belegen kann. Unser Stundenrechner hilft bei der täglichen Dokumentation.

Vertrauensarbeitszeit und Homeoffice: Flexibilität mit Spielregeln

Immer mehr Verträge verzichten auf feste Zeiten zugunsten von Vertrauensarbeitszeit – geschuldet ist dann das Arbeitsergebnis, nicht die Anwesenheit. Rechtlich ändert das weniger, als viele denken: Höchstarbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten des ArbZG gelten unverändert, und auch die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bleibt bestehen – Vertrauensarbeitszeit bedeutet „keine Anwesenheitskontrolle", nicht „keine Dokumentation". Wer dauerhaft mehr leistet als vertraglich vereinbart, sollte die Stunden deshalb auch hier festhalten; sonst sind Überstunden später nicht belegbar. Im Homeoffice kommt die Entgrenzungsfalle dazu: Die 11-Stunden-Ruhezeit beginnt mit der letzten dienstlichen Mail am Abend neu – wer um 22 Uhr noch antwortet, dürfte regulär erst um 9 Uhr wieder beginnen. Praktikable Gegenmittel sind feste Kernfenster, dokumentierte Tagesgrenzen (der Rechner oben zeigt, was Ihre Soll-Stunden pro Tag bedeuten) und klare Team-Absprachen zur Erreichbarkeit. Einen allgemeinen Rechtsanspruch auf Homeoffice gibt es übrigens bislang nicht – maßgeblich sind Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung.

Teilzeit beantragen: Anspruch, Frist, Ablehnungsgründe

Wer seine Stunden reduzieren will, hat in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten nach § 8 TzBfG einen echten Rechtsanspruch – nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit, mit drei Monaten Vorlauf in Textform zu beantragen, inklusive gewünschter Verteilung der Arbeitszeit. Ablehnen darf der Arbeitgeber nur aus betrieblichen Gründen (wesentliche Beeinträchtigung von Organisation, Arbeitsablauf oder Sicherheit, unverhältnismäßige Kosten) – und er muss die Ablehnung spätestens einen Monat vor dem Wunschtermin schriftlich erklären, sonst gilt die Teilzeit als genehmigt. In Betrieben ab 45 Beschäftigten gibt es zusätzlich die Brückenteilzeit (§ 9a TzBfG): befristete Reduzierung für ein bis fünf Jahre mit garantiertem Rückkehrrecht zur alten Stundenzahl. Rechnen Sie vor dem Antrag mit dem Rechner oben durch, was das neue Modell in Monats- und Jahresstunden bedeutet – und mit dem Urlaubsrechner, was mit Ihren Urlaubstagen passiert.

Gängige Arbeitszeitmodelle im Vergleich

Diese Übersicht zeigt, was die verbreitetsten Wochenmodelle pro Tag, Monat und Jahr bedeuten (Basis: 5-Tage-Woche, 52,14 Wochen/Jahr):

ModellPro TagPro MonatPro Jahr
40 Std./Woche (Vollzeit)8,0 Std.≈ 173,8 Std.≈ 2.086 Std.
38,5 Std./Woche (Tarif West)7,7 Std.≈ 167,3 Std.≈ 2.007 Std.
35 Std./Woche (Metall-Tarif)7,0 Std.≈ 152,1 Std.≈ 1.825 Std.
30 Std./Woche (Teilzeit)6,0 Std.≈ 130,4 Std.≈ 1.564 Std.
20 Std./Woche (Halbtags)4,0 Std.≈ 86,9 Std.≈ 1.043 Std.

Die Monatszahl ist zugleich die übliche Basis für die Stundenlohn-Berechnung: Ein Bruttogehalt von 3.500 € bei 40 Wochenstunden entspricht 3.500 ÷ 173,8 ≈ 20,14 € pro Stunde. Wer Jobangebote mit unterschiedlichen Wochenstunden vergleicht, sollte immer den Stundenlohn gegenüberstellen – nicht das Monatsgehalt. Ihren Urlaubsanspruch bei reduzierten Tagen prüfen Sie ergänzend im Urlaubsrechner.

Warum dieser Rechner?

Der Arbeitszeit Rechner rechnet Ihre Wochenstunden konsistent auf Tag, Monat und Jahr um – auf Basis von 52,14 Wochen pro Jahr, sodass Monats- und Jahreswerte exakt zusammenpassen. Optional zieht er Ihre Urlaubstage ab und zeigt die tatsächliche Netto-Jahresarbeitszeit. Ideal für Vertragsvergleiche, Teilzeitanträge nach § 8 TzBfG und die Vorbereitung von Gehaltsgesprächen.

⚖️ Rechtsgrundlagen & Quellen

🛡️ Zuletzt geprüft: Juni 2026 · Rechengrößen: Stand 2026

Häufige Fragen (FAQ)

Wie viele Arbeitsstunden hat ein Monat?

Bei einer 40-Stunden-Woche sind es durchschnittlich 173,2 Stunden pro Monat (40 × 4,33 Wochen). Der Faktor 4,33 ergibt sich aus 52,14 Jahreswochen geteilt durch 12 Monate.

Wie rechne ich Wochenstunden in Tagesstunden um?

Teilen Sie die Wochenarbeitszeit durch die Zahl Ihrer Arbeitstage. Beispiel: 38,5 Stunden bei 5 Tagen ergeben 7,7 Stunden – also 7 Stunden und 42 Minuten pro Tag.

Wie lange darf ich maximal pro Tag arbeiten?

Das Arbeitszeitgesetz erlaubt grundsätzlich 8 Stunden werktäglich, in Ausnahmen bis zu 10 Stunden – sofern der 8-Stunden-Durchschnitt innerhalb von sechs Monaten gewahrt bleibt.

Zählen Pausen zur Arbeitszeit?

Nein. Gesetzliche Ruhepausen sind keine Arbeitszeit und werden in der Regel nicht vergütet. Nach mehr als 6 Stunden Arbeit sind mindestens 30 Minuten Pause vorgeschrieben.

Wie berechne ich meine Jahresarbeitszeit netto?

Multiplizieren Sie Ihre Wochenstunden mit 52,14 und ziehen Sie Urlaubstage sowie Feiertage (jeweils × tägliche Arbeitszeit) ab. Unser Rechner übernimmt den Urlaubsabzug automatisch.

Wie berechne ich den Wert einer Überstunde?

Monatsbrutto geteilt durch die monatlichen Arbeitsstunden (Wochenstunden × 4,35). Bei 4.000 € brutto und 40 Wochenstunden ist eine Überstunde rund 23 € wert. Zuschläge gibt es nur, wenn Tarif- oder Arbeitsvertrag sie vorsehen.

Sind Pauschalklauseln zu Überstunden wirksam?

Nur eingeschränkt: Eine Klausel wie „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" ist laut BAG nur wirksam, wenn der Umfang transparent begrenzt ist (z. B. „bis zu 10 Stunden monatlich"). Unbegrenzte Pauschalabgeltungen sind unwirksam – dann sind Überstunden zu vergüten.

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