Elterngeldrechner 2026
Wie viel Elterngeld bekomme ich? Berechnen Sie Basis-Elterngeld und ElterngeldPlus – mit Ersatzrate, Geschwisterbonus, Mehrlingszuschlag und maximaler Bezugsdauer.
Elterngeld berechnen
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Geben Sie Ihr durchschnittliches Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate ein.
Was ist Elterngeld – und wer hat Anspruch?
Elterngeld ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens, wenn Eltern nach der Geburt beruflich kürzertreten oder pausieren. Anspruch hat nach § 1 BEEG, wer mit seinem Kind in einem Haushalt in Deutschland lebt, es selbst betreut und erzieht und höchstens 32 Stunden pro Woche erwerbstätig ist. Auch Selbstständige, Studierende, Arbeitslose und Eltern ohne vorheriges Einkommen sind anspruchsberechtigt – Letztere erhalten den Mindestbetrag von 300 €.
Wichtige Ausnahme: Liegt das zu versteuernde Jahreseinkommen der Eltern (gemeinsam wie einzeln) über 175.000 €, entfällt der Anspruch vollständig (§ 1 Abs. 8 BEEG, Stand für Geburten ab April 2025).
Wie wird das Elterngeld berechnet?
Grundlage ist das durchschnittliche Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt (bei Müttern: vor Beginn der Mutterschutzfrist). Aus dem Brutto wird ein pauschaliertes Elterngeld-Netto gebildet – mit festen Abzügen für Sozialversicherung (rund 21 %) und einer pauschalierten Lohnsteuer nach Ihrer Steuerklasse. Davon ersetzt das Elterngeld einen Prozentsatz, die Ersatzrate:
mindestens 300 € · höchstens 1.800 € pro Monat
Die Ersatzrate beträgt im Normalfall 67 %. Bei niedrigem Netto unter 1.000 € steigt sie schrittweise – pro 2 € Differenz um 0,1 Prozentpunkte, bis auf 100 %. Bei Netto über 1.200 € sinkt sie analog bis auf 65 %. Wer während des Bezugs in Teilzeit arbeitet, erhält die Ersatzrate auf die Differenz zwischen dem Netto vorher und dem Teilzeit-Netto.
💡 Beispiel: 3.200 € brutto, Steuerklasse I
Pauschaliertes Elterngeld-Netto ≈ 2.000 €. Da das Netto über 1.200 € liegt, sinkt die Ersatzrate auf 65 %: 2.000 € × 65 % = 1.300 € Basis-Elterngeld pro Monat. Mit einem älteren Geschwisterkind kommt der Geschwisterbonus von 10 % hinzu: insgesamt 1.430 €. Als ElterngeldPlus wären es 715 € – dafür doppelt so lange.
Ersatzrate auf einen Blick
| Elterngeld-Netto | Ersatzrate | Basis-Elterngeld |
|---|---|---|
| 800 € | 77 % | 616 € |
| 1.000 € | 67 % | 670 € |
| 1.200 € | 67 % | 804 € |
| 1.500 € | 65 % | 975 € |
| 2.000 € | 65 % | 1.300 € |
| 2.500 € | 65 % | 1.625 € |
| 2.770 € und mehr | 65 % | 1.800 € (Höchstbetrag) |
Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag
Lebt mindestens ein weiteres Kind unter drei Jahren (oder zwei Kinder unter sechs) im Haushalt, erhöht der Geschwisterbonus das Elterngeld um 10 %, mindestens 75 € monatlich (§ 2a BEEG). Bei Mehrlingsgeburten gibt es zusätzlich 300 € je weiterem Mehrling: Zwillinge +300 €, Drillinge +600 € – beim ElterngeldPlus jeweils die Hälfte.
Basis-Elterngeld oder ElterngeldPlus?
| Basis-Elterngeld | ElterngeldPlus | |
|---|---|---|
| Monatsbetrag | 300–1.800 € | 150–900 € (halbiert) |
| Bezugsdauer | 12 Monate (+2 Partnermonate) | 24 Monate (+4 Partnermonate) |
| Ideal bei … | voller Auszeit | früher Teilzeit-Rückkehr |
| Teilzeit-Effekt | Zuverdienst senkt den Betrag stark | Deckelung wirkt seltener – oft mehr Gesamtleistung |
| Partnerschaftsbonus | – | +4 Monate je Elternteil bei parallelen 25–32 Std./Woche |
Beide Modelle lassen sich frei kombinieren: etwa 6 Monate Basis, danach ElterngeldPlus. Ein Basis-Monat „verbraucht" dabei zwei Plus-Monate. Wer während des Bezugs Teilzeit arbeitet, fährt mit ElterngeldPlus häufig besser, weil der halbierte Höchstbetrag seltener greift und die Gesamtsumme über die längere Laufzeit steigt.
Der Bemessungszeitraum: Welche 12 Monate zählen?
Grundlage sind die letzten zwölf Kalendermonate vor dem Geburtsmonat – bei Müttern vor dem Monat, in dem der Mutterschutz beginnt. Bestimmte Monate werden dabei ausgeklammert und durch frühere ersetzt: Monate mit Mutterschaftsgeld oder Elterngeld für ein älteres Kind, Monate mit Krankengeld wegen schwangerschaftsbedingter Erkrankung sowie Monate mit Wehr- oder Zivildienst. Das schützt vor allem Mütter, deren Einkommen kurz vor der Geburt bereits reduziert war. Nicht ausgeklammert werden dagegen Monate mit Kurzarbeit oder gewöhnlicher Krankheit – hier kann das Elterngeld spürbar sinken.
Bei Selbstständigen gilt statt der zwölf Monate der letzte abgeschlossene steuerliche Veranlagungszeitraum – in der Regel das Kalenderjahr vor der Geburt; maßgeblich ist der Gewinn laut Steuerbescheid. Eltern mit Mischeinkünften (Anstellung plus Nebengewerbe) werden komplett wie Selbstständige behandelt, selbst wenn das Gewerbe kaum etwas abwirft. Wer das vermeiden will, sollte ein ruhendes Gewerbe rechtzeitig vor dem Bemessungsjahr abmelden.
Steuerklasse wechseln: der legale Elterngeld-Booster
Da das Elterngeld aus dem pauschalierten Netto berechnet wird, erhöht eine günstigere Steuerklasse die Leistung direkt. Verheiratete können das nutzen: Wechselt der Elternteil, der das Elterngeld überwiegend beziehen wird, in Steuerklasse III, steigt sein Elterngeld-Netto – und damit das Elterngeld, häufig um 100 bis 200 € pro Monat. Die Bedingung aus § 2c BEEG: Die neue Klasse muss in der Mehrzahl der zwölf Bemessungsmonate gegolten haben, also in mindestens sieben. Praktisch heißt das: spätestens rund neun Monate vor dem errechneten Termin wechseln (sieben Monate vor Mutterschutzbeginn). Die im Jahr eventuell zu viel gezahlte Lohnsteuer des Partners in Klasse V holt sich das Paar mit der Steuererklärung zurück – unter dem Strich fast immer ein Plus.
Elterngeld beantragen: Fristen und Unterlagen
Zuständig ist die Elterngeldstelle Ihres Bundeslandes; viele Länder bieten den Online-Antrag über ElterngeldDigital an. Der Antrag ist erst nach der Geburt möglich, wirkt aber maximal drei Monate rückwirkend – reichen Sie ihn also innerhalb der ersten drei Lebensmonate ein. Benötigt werden in der Regel Geburtsurkunde („für Elterngeld"), Einkommensnachweise der letzten 12 Monate, die Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld und eine Arbeitgeberbescheinigung über die Elternzeit.
Wichtig zu wissen: Mutterschaftsgeld wird angerechnet – die Mutterschutz-Monate nach der Geburt gelten automatisch als Basis-Elterngeld-Monate der Mutter. Wie hoch diese Leistung ausfällt, zeigt unser Mutterschaftsgeld Rechner.
Elterngeld geschickt aufteilen: drei bewährte Modelle
Die Kombinationsfreiheit von Basis und Plus eröffnet Gestaltungsspielraum – drei Muster haben sich bewährt. Modell „Klassisch": Die Mutter nimmt 12 Monate Basis, der Partner die 2 Partnermonate parallel zur Geburt oder am Ende – maximale Auszeit, einfachste Verwaltung. Modell „Früh zurück": 6 Monate Basis, danach 12 Monate ElterngeldPlus mit Teilzeit ab dem 7. Lebensmonat – das Plus-Modell fängt den Teilzeitlohn besser auf, und insgesamt fließen 18 Monate lang Leistungen. Modell „Partnerschaftlich": Beide Eltern arbeiten ab Monat 7 parallel 25–32 Stunden und sichern sich damit zusätzlich je 4 Partnerschaftsbonus-Monate – zusammen bis zu 28 Monatsleistungen pro Familie. Welche Variante in Euro vorn liegt, hängt von beiden Einkommen ab; rechnen Sie die Szenarien mit dem Rechner oben durch und vergleichen Sie die Gesamtauszahlung, nicht nur den Monatsbetrag.
Elterngeld und Steuern
Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber – wie Krankengeld – dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz auf das übrige Einkommen, ab 410 € im Jahr besteht Abgabepflicht für die Steuererklärung. Den Mechanismus erklärt unser Ratgeber Lohnersatzleistungen in der Steuererklärung mit Rechenbeispiel. Ein Steuerklassenwechsel vor der Geburt (z. B. in Klasse III für den betreuenden Elternteil) kann das Elterngeld spürbar erhöhen – er muss aber spätestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes beantragt sein, um voll zu wirken.
Krankenversichert in der Elternzeit: Was Sie wissen müssen
Während des Elterngeldbezugs bleibt der Versicherungsschutz bestehen, aber die Spielregeln unterscheiden sich je nach Status. Pflichtversicherte GKV-Mitglieder sind in der Elternzeit beitragsfrei versichert, solange keine weiteren Einnahmen vorliegen – aus dem Elterngeld selbst werden keine Beiträge erhoben. Freiwillig gesetzlich Versicherte (vor der Geburt über der Versicherungspflichtgrenze) zahlen dagegen weiter Beiträge, mindestens auf Basis des Mindesteinkommens – es sei denn, die kostenfreie Familienversicherung über den Ehepartner ist möglich; das lohnt sich zu prüfen, sobald das eigene Gesamteinkommen unter die Grenze fällt. Privat Versicherte zahlen ihre Prämie in der Elternzeit unverändert weiter – ohne Arbeitgeberzuschuss, der mit dem ruhenden Arbeitsverhältnis entfällt; dieser Posten von oft 300 bis 400 € monatlich gehört unbedingt in die Familienbudget-Planung. Wer in Teilzeit weiterarbeitet, bleibt über die Beschäftigung versichert wie zuvor. Klären Sie Ihren Status am besten vor Beginn der Elternzeit mit einem Anruf bei der Kasse – rückwirkende Beitragsnachforderungen sind die unangenehmste Überraschung des Elternjahres.
Häufige Fehler
- Antrag zu spät stellen: Mehr als drei Monate Rückwirkung gibt es nicht – jeder weitere Monat Verzögerung ist verlorenes Geld.
- Einmalzahlungen einrechnen: Weihnachts- und Urlaubsgeld zählen beim Elterngeld nicht zum maßgeblichen Einkommen.
- Partnermonate verschenken: Nimmt der zweite Elternteil keine zwei Monate, verfallen sie ersatzlos.
- 32-Stunden-Grenze überschreiten: Schon eine Woche darüber kann den Anspruch für den ganzen Monat kosten.
- Steuerklassenwechsel zu spät: Die günstigere Klasse muss überwiegend in den 12 Bemessungsmonaten gegolten haben.
⚖️ Rechtsgrundlagen & Quellen
- § 1 BEEG – Anspruchsvoraussetzungen und Einkommensgrenze
- § 2 BEEG – Höhe und Ersatzrate
- § 4a BEEG – ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus
- Familienportal des BMFSFJ – offizielle Informationen und Elterngeldstellen
- ElterngeldDigital – Online-Antrag der Länder
🛡️ Zuletzt geprüft: Juni 2026 · Werte: Stand 2026
Häufige Fragen (FAQ)
Wie hoch ist das Elterngeld 2026?
Das Basis-Elterngeld beträgt 65 bis 100 % des pauschalierten Nettoeinkommens vor der Geburt – mindestens 300 €, höchstens 1.800 € pro Monat. ElterngeldPlus halbiert den Betrag (150–900 €) bei doppelter Bezugsdauer.
Wie lange wird Elterngeld gezahlt?
Ein Elternteil allein kann 12 Monate Basis-Elterngeld beziehen. Nimmt auch der Partner mindestens zwei Monate, stehen insgesamt 14 Monate zur Verfügung. Als ElterngeldPlus verdoppeln sich diese Zeiträume auf 24 bzw. 28 Monate.
Was ist der Unterschied zwischen Basis-Elterngeld und ElterngeldPlus?
ElterngeldPlus zahlt monatlich die Hälfte des Basis-Elterngeldes, dafür doppelt so lange. Es lohnt sich vor allem bei früher Teilzeit-Rückkehr, weil der Zuverdienst die Leistung dort weniger stark mindert.
Darf ich während des Elterngeldbezugs arbeiten?
Ja, bis zu 32 Stunden pro Woche im Monatsdurchschnitt. Das Teilzeit-Einkommen mindert jedoch das Elterngeld: Ersetzt wird nur noch die Differenz zwischen dem Netto vor der Geburt und dem Teilzeit-Netto.
Bekommen auch Eltern ohne Einkommen Elterngeld?
Ja. Studierende, Hausfrauen und -männer sowie Arbeitslose erhalten den Mindestbetrag von 300 € monatlich (ElterngeldPlus: 150 €), sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wird Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet?
Ja. Die Monate mit Mutterschaftsgeld nach der Geburt gelten automatisch als verbrauchte Basis-Elterngeld-Monate der Mutter und werden voll angerechnet.
Ist Elterngeld steuerfrei?
Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen. Ab 410 € im Jahr sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
Lohnt sich ein Steuerklassenwechsel vor der Geburt?
Für Verheiratete häufig ja: Wechselt der hauptbeziehende Elternteil rechtzeitig in Steuerklasse III, steigt das pauschalierte Netto und damit das Elterngeld – oft um 100 bis 200 € monatlich. Der Wechsel muss in mindestens sieben der zwölf Bemessungsmonate gegolten haben, also etwa neun Monate vor dem Geburtstermin erfolgen.
Wie wird das Elterngeld bei Selbstständigen berechnet?
Maßgeblich ist der Gewinn aus dem letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt – in der Regel das Vorjahr laut Steuerbescheid. Vom Gewinn werden pauschale Steuern abgezogen; daraus ergibt sich das Elterngeld-Netto, auf das die Ersatzrate angewendet wird.
Was ist der Partnerschaftsbonus?
Arbeiten beide Eltern gleichzeitig zwischen 25 und 32 Wochenstunden, erhalten beide je zwei bis vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate. Der Bonus belohnt die partnerschaftliche Aufteilung und lässt sich flexibel an die übrigen Bezugsmonate anhängen.
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