🕒 Inklusive Dezimalstunden & Lohn

Stundenrechner

Von wann bis wann gearbeitet – und wie viele Stunden sind das? Berechnen Sie Ihre Arbeitszeit minutengenau, mit Pausenabzug, Industriestunden und Verdienst.

Arbeitsstunden berechnen

Nachtschichten über Mitternacht werden automatisch erkannt.

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Industriestunden: Warum 7:30 Std. nicht 7,30 sind

In Stundenzetteln und Lohnabrechnungen wird Arbeitszeit meist in Dezimalstunden (Industriestunden) erfasst. Dabei werden Minuten in Hundertstel umgerechnet: 30 Minuten sind 0,5 Stunden, 45 Minuten 0,75. Wer 7:30 Stunden arbeitet, hat also 7,5 Dezimalstunden – nicht 7,3. Unser Stundenrechner zeigt immer beide Schreibweisen, damit keine Umrechnungsfehler in der Abrechnung landen.

Dezimalstunden = Stunden + (Minuten ÷ 60)

💡 Beispiel: Spätschicht mit Pause

Arbeitsbeginn 14:00 Uhr, Ende 22:45 Uhr, 45 Minuten Pause. Anwesenheit: 8:45 Std. Abzüglich Pause bleiben 8:00 Stunden = 8,0 Dezimalstunden. Bei 16,50 € Stundenlohn ergibt das 132,00 € für die Schicht.

Pausen: Das schreibt das Gesetz vor

Nach § 4 ArbZG gilt: Bei mehr als 6 Stunden Arbeit sind mindestens 30 Minuten Pause vorgeschrieben, bei mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten. Die Pause kann in Abschnitte von je 15 Minuten geteilt werden und zählt nicht als bezahlte Arbeitszeit.

Minijob: Stunden im Blick behalten lohnt sich doppelt

Für geringfügig Beschäftigte ist der Stundenrechner fast Pflichtwerkzeug, denn beim Minijob zählen zwei Grenzen gleichzeitig: die Verdienstgrenze (2026: 603 € monatlich, dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt) und der Mindestlohn selbst (13,90 €/Stunde). Daraus ergibt sich eine maximale Monatsarbeitszeit von etwa 43 Stunden – wer mehr arbeitet, rutscht entweder unter den Mindestlohn (illegal) oder über die Verdienstgrenze (Statuswechsel in den Midijob mit Sozialabgaben). Dokumentieren Sie deshalb jede Schicht: Datum, Beginn, Ende, Pausen. Das schützt doppelt – gegenüber dem Arbeitgeber beim Lohn („gefühlte" Stunden sind vor Gericht wertlos, notierte zählen) und gegenüber der Minijob-Zentrale beim Status. Der Arbeitgeber ist nach § 17 MiLoG ohnehin zur Aufzeichnung binnen sieben Tagen verpflichtet; Ihre eigene Liste ist die Gegenprobe. Praktisch: Mit dem Rechner oben erfassen Sie jede Schicht in Sekunden und sehen mit hinterlegtem Stundenlohn sofort, wie viel Luft bis zur Monatsgrenze bleibt.

Vom Stundenzettel zur Lohnabrechnung: der Kontrollweg

Einmal im Monat lohnt die Gegenrechnung: Addieren Sie Ihre dokumentierten Netto-Arbeitszeiten (nach Pausenabzug) und multiplizieren Sie mit Ihrem Stundenlohn – das Ergebnis muss dem Grundlohn auf der Abrechnung entsprechen. Abweichungen haben meist eine von drei Ursachen: Rundungsregeln (zulässig ist kaufmännisches Runden, systematisches Abrunden zugunsten des Arbeitgebers nicht), vergessene Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden oder falsch erfasste Pausen – etwa wenn das Zeiterfassungssystem automatisch 30 Minuten abzieht, obwohl durchgearbeitet wurde. Bewahren Sie Ihre eigenen Aufzeichnungen mindestens bis zur nächsten Abrechnung auf, bei laufenden Differenzen länger: Im Streitfall vor dem Arbeitsgericht trägt zwar der Arbeitnehmer die Darlegungslast für geleistete Stunden, doch zeitnahe, lückenlose Eigenaufzeichnungen genügen dafür regelmäßig.

Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge richtig rechnen

Auf den ermittelten Stundenlohn kommen je nach Arbeitszeit steuerbegünstigte Zuschläge. Steuer- und sozialabgabenfrei sind sie bis zu diesen Grenzen (§ 3b EStG, Basis: Grundlohn bis 50 €/Std. bzw. 25 €/Std. für SV-Freiheit):

ZeitraumSteuerfreier Zuschlag bis
Nachtarbeit (20–6 Uhr)25 %
Nachtarbeit (0–4 Uhr, bei Beginn vor Mitternacht)40 %
Sonntagsarbeit50 %
Gesetzliche Feiertage & 31.12. ab 14 Uhr125 %
Weihnachten (24.12. ab 14 Uhr, 25./26.12.) & 1. Mai150 %

💡 Beispiel: Nachtschicht am Feiertag

8 Stunden am 1. Mai von 22 bis 6 Uhr bei 18 € Grundlohn: Grundvergütung 144 € + Feiertagszuschlag 150 % (216 €) + Nachtzuschlag 25 % (36 €) = 396 € für die Schicht – die Zuschläge davon komplett steuerfrei. Voraussetzung ist, dass Vertrag oder Tarif die Zuschläge gewähren; gesetzlich zwingend ist nur ein angemessener Nachtarbeitsausgleich (§ 6 Abs. 5 ArbZG).

Dokumentationspflichten: Wer Stunden aufschreiben muss

Nach dem Mindestlohngesetz (§ 17 MiLoG) müssen Arbeitgeber für Minijobber und Beschäftigte in den Branchen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (u. a. Bau, Gastronomie, Logistik, Gebäudereinigung) Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens nach sieben Tagen aufzeichnen und zwei Jahre aufbewahren. Seit der BAG-Entscheidung zur Zeiterfassung (1 ABR 22/21) trifft die Pflicht zur systematischen Erfassung faktisch alle Betriebe. Für Beschäftigte heißt das: Ihre per Stundenrechner dokumentierten Zeiten haben im Streitfall Gewicht – führen Sie sie zeitnah und lückenlos.

Praktische Tipps zur Stundenerfassung

Der häufigste Stolperstein bei der Zeiterfassung ist die Umrechnung zwischen Industriestunden und normalen Stunden: 7 Stunden 30 Minuten sind 7,5 Industriestunden – nicht 7,3. Die Faustformel lautet Minuten ÷ 60: 15 Minuten = 0,25, 20 Minuten = 0,33, 45 Minuten = 0,75. Lohnabrechnungen, Projektzeiten und Stundenzettel arbeiten fast immer dezimal, weshalb unser Rechner beide Formate parallel ausgibt.

Achten Sie bei der Dokumentation auf die gesetzlichen Pausen: Ab 6 Stunden Arbeit sind 30 Minuten vorgeschrieben, ab 9 Stunden 45 Minuten (§ 4 ArbZG) – und Pausen sind grundsätzlich unbezahlt, gehören also nicht zur Arbeitszeit. Wer regelmäßig durcharbeitet, riskiert nicht nur Ärger mit der Aufsichtsbehörde, sondern verschenkt auch die korrekte Berechnungsgrundlage für Überstunden.

Bei Nachtschichten über Mitternacht (z. B. 22:00 bis 06:00 Uhr) erkennen viele einfache Rechner die Tagesgrenze nicht – unserer schon. Für die Lohnkontrolle gilt: Nachtarbeit zwischen 23 und 6 Uhr muss mit einem angemessenen Zuschlag oder Freizeitausgleich abgegolten werden (§ 6 Abs. 5 ArbZG); üblich sind 25 %, bei Dauernachtarbeit auch 30 %.

Umrechnungstabelle: Minuten in Dezimalstunden

Für Stundenzettel und Lohnabrechnungen die wichtigste Tabelle überhaupt – am besten ausdrucken oder als Lesezeichen speichern:

MinutenDezimalMinutenDezimal
5 Min.0,0835 Min.0,58
10 Min.0,1740 Min.0,67
15 Min.0,2545 Min.0,75
20 Min.0,3350 Min.0,83
30 Min.0,5055 Min.0,92

Beispiel aus der Praxis: Sie haben von 8:15 bis 16:48 Uhr gearbeitet, abzüglich 30 Minuten Pause. Das sind 8 Stunden 3 Minuten netto – auf dem dezimalen Stundenzettel also 8,05 Stunden, nicht 8,03. Genau solche Drehern verhindert die parallele Anzeige beider Formate in unserem Rechner; bei 15 €/Stunde macht der Unterschied über einen Monat schnell mehrere Euro aus.

Warum dieser Rechner?

Der Stundenrechner zieht Pausen automatisch ab, erkennt Schichten über Mitternacht, liefert das Ergebnis gleichzeitig im Format Stunden:Minuten und in Dezimalstunden – und berechnet auf Wunsch direkt Ihren Verdienst für die erfasste Zeit. Damit eignet er sich für Stundenzettel, Minijob-Abrechnungen und die schnelle Kontrolle der eigenen Lohnabrechnung.

⚖️ Rechtsgrundlagen & Quellen

🛡️ Zuletzt geprüft: Juni 2026 · Rechengrößen: Stand 2026

Häufige Fragen (FAQ)

Wie rechne ich Minuten in Dezimalstunden um?

Teilen Sie die Minuten durch 60: 15 Minuten = 0,25 Stunden, 30 Minuten = 0,5 Stunden, 45 Minuten = 0,75 Stunden. 7 Stunden 20 Minuten entsprechen somit 7,33 Dezimalstunden.

Funktioniert der Rechner auch bei Nachtschichten?

Ja. Liegt das Arbeitsende vor dem Arbeitsbeginn (z. B. 22:00 bis 6:00 Uhr), erkennt der Rechner automatisch, dass die Schicht über Mitternacht geht, und rechnet korrekt weiter.

Wird die Pause vom Lohn abgezogen?

Gesetzliche Ruhepausen sind in der Regel unbezahlt und zählen nicht zur Arbeitszeit. Der Rechner zieht die eingegebene Pause daher vor der Lohnberechnung ab.

Wie viel Pause steht mir zu?

Bei mehr als 6 Stunden Arbeit mindestens 30 Minuten, bei mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten (§ 4 ArbZG). Jugendliche haben nach dem JArbSchG längere Pausenansprüche.

Kann ich damit meinen Monatslohn berechnen?

Der Stundenrechner berechnet einzelne Arbeitstage bzw. Schichten. Für die monatliche Gesamtarbeitszeit nutzen Sie am besten unseren Arbeitszeit Rechner und multiplizieren das Ergebnis mit Ihrem Stundenlohn.

Welche Zuschläge sind steuerfrei?

Bis zu 25 % für Nachtarbeit (40 % zwischen 0 und 4 Uhr), 50 % für Sonntagsarbeit und 125–150 % für Feiertage sind nach § 3b EStG steuerfrei – berechnet auf einen Grundlohn bis 50 €/Stunde. Anspruch auf die Zuschläge selbst entsteht aber nur durch Arbeits- oder Tarifvertrag.

Muss mein Arbeitgeber meine Arbeitszeit erfassen?

Ja. Seit der BAG-Entscheidung 1 ABR 22/21 müssen Arbeitgeber ein System zur Erfassung der gesamten Arbeitszeit bereitstellen. Für Minijobs und bestimmte Branchen schreibt § 17 MiLoG zusätzlich die Aufzeichnung binnen sieben Tagen und zwei Jahre Aufbewahrung vor.

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