Mutterschaftsgeld Rechner 2026
Wie viel Mutterschaftsgeld bekomme ich – und ab wann beginnt meine Schutzfrist? Berechnen Sie Kassenleistung, Arbeitgeberzuschuss und alle wichtigen Termine.
Mutterschaftsgeld berechnen
Live-Berechnung in Ihrem Browser. Hinweis: Gesetzlich zählt das durchschnittliche Netto der letzten drei abgerechneten Monate ÷ 90 – bei gleichbleibendem Gehalt entspricht das Ihrem Monatsnetto ÷ 30.
Geben Sie Ihr durchschnittliches Nettogehalt ein.
Was ist Mutterschaftsgeld?
Mutterschaftsgeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung für werdende Mütter während der Mutterschutzfristen – also in der Regel sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung (§ 19 MuSchG, § 24i SGB V). Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich die Frist nach der Geburt auf zwölf Wochen.
Die Krankenkasse zahlt dabei höchstens 13 € pro Kalendertag. Liegt Ihr bisheriges Nettogehalt darüber – was bei den meisten Beschäftigten der Fall ist – zahlt Ihr Arbeitgeber die Differenz als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Im Ergebnis erhalten Sie während der Schutzfrist Ihr volles bisheriges Nettoeinkommen.
So wird gerechnet
Arbeitgeberzuschuss = kalendertägliches Netto − 13 €
💡 Beispiel
Lena verdient durchschnittlich 2.400 € netto. Das entspricht 80 € pro Kalendertag. Die Krankenkasse zahlt 13 €/Tag, der Arbeitgeber stockt um 67 €/Tag auf. Über die gesamte Schutzfrist von 99 Tagen erhält Lena rund 7.920 € – exakt ihr gewohntes Netto.
Wer hat Anspruch?
- Gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen: 13 €/Tag von der Kasse plus Arbeitgeberzuschuss.
- Privat oder familienversicherte Arbeitnehmerinnen: einmalig bis zu 210 € vom Bundesamt für Soziale Sicherung, zusätzlich Arbeitgeberzuschuss.
- Selbstständige mit Krankengeldanspruch: Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes (70 % des Einkommens).
Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse mit der ärztlichen Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin – frühestens sieben Wochen vor dem ET.
Praktische Tipps rund um das Mutterschaftsgeld
Der Antrag läuft zweigleisig: Das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse beantragen Sie mit der Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin, die Ihre Frauenärztin oder Hebamme frühestens eine Woche vor Beginn der Schutzfrist ausstellt. Den Arbeitgeberzuschuss müssen Sie nicht gesondert beantragen – informieren Sie Ihren Arbeitgeber aber rechtzeitig über Schwangerschaft und Schutzfristbeginn, damit die Lohnabrechnung umgestellt werden kann.
Drei Punkte werden in der Praxis oft übersehen: Erstens berechnet sich das Netto aus den letzten drei abgerechneten Monaten vor der Schutzfrist – eine Gehaltserhöhung kurz davor wirkt sich also nur anteilig aus, eine dauerhafte Erhöhung ist jedoch zu berücksichtigen. Zweitens verschiebt sich bei einer Geburt nach dem errechneten Termin nichts zu Ihren Lasten: Die vorgeburtlichen Tage verlängern sich entsprechend, die acht Wochen danach bleiben voll erhalten. Drittens verlängert sich die nachgeburtliche Schutzfrist bei Früh- und Mehrlingsgeburten sowie bei Kindern mit Behinderung auf zwölf Wochen – inklusive der nicht in Anspruch genommenen Tage von vor der Geburt.
Familienversicherte und geringfügig Beschäftigte ohne eigene GKV-Mitgliedschaft erhalten statt des Kassen-Mutterschaftsgeldes einmalig bis zu 210 € vom Bundesamt für Soziale Sicherung – der Arbeitgeberzuschuss kann trotzdem anfallen. Privat Versicherte sollten zusätzlich prüfen, ob ihr Tarif ein Krankentagegeld während der Schutzfrist vorsieht.
Stillzeiten, Kündigungsschutz und Arbeitsplatzgestaltung
Der Mutterschutz besteht aus mehr als der Schutzfrist: Vom Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Entbindung gilt ein besonderer Kündigungsschutz (§ 17 MuSchG) – eine Kündigung ist nur mit behördlicher Zustimmung in absoluten Ausnahmefällen möglich, und das auch in Probezeit und Kleinbetrieben. Nach der Rückkehr haben Mütter im ersten Lebensjahr Anspruch auf bezahlte Stillzeiten (mindestens zweimal 30 Minuten täglich, § 7 MuSchG), die weder vor- noch nachgearbeitet werden müssen. Und schon während der Schwangerschaft muss der Arbeitgeber den Arbeitsplatz so gestalten, dass Gefährdungen ausgeschlossen sind – von der Hebebegrenzung (5 kg regelmäßig) über Pausenmöglichkeiten bis zum Verbot von Akkord- und Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr. All das gilt unabhängig von Mutterschaftsgeld und kostet Sie keinen Cent Gehalt.
Wer bekommt wie viel? Mutterschaftsgeld nach Versichertenstatus
| Status | Leistung Krankenkasse | Arbeitgeberzuschuss |
|---|---|---|
| GKV-Mitglied, angestellt | bis 13 €/Tag | Differenz zum vollen Netto |
| Privat versichert, angestellt | einmalig bis 210 € (Bundesamt für Soziale Sicherung) | Differenz zum Netto über 13 €/Tag hinaus |
| Familienversichert mit Minijob | einmalig bis 210 € (BAS) | ggf. anteilig vom Minijob-Arbeitgeber |
| GKV-Mitglied, selbstständig (mit Krankengeldanspruch) | in Höhe des Krankengeldes | – |
| Arbeitslos (ALG I) | in Höhe des ALG | – |
Die Kombination aus Kassen-Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss sorgt bei angestellten GKV-Mitgliedern dafür, dass während der Schutzfrist keine Einkommenslücke entsteht – anders als beim Krankengeld. Selbstständige ohne Wahltarif mit Krankengeldanspruch gehen dagegen leer aus; für sie ist die rechtzeitige Wahlerklärung bei der Kasse entscheidend.
Befristung, Jobwechsel, Minijob: Mutterschutz in besonderen Arbeitsverhältnissen
Befristeter Vertrag: Der Mutterschutz verlängert kein befristetes Arbeitsverhältnis – läuft der Vertrag während der Schwangerschaft oder Schutzfrist aus, enden Arbeitgeberzuschuss und Kündigungsschutz mit ihm. Das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse läuft jedoch weiter, und zwar dann in Höhe des vollen Krankengeld-Niveaus; anschließend greift gegebenenfalls Arbeitslosengeld. Jobwechsel in der Schwangerschaft: Grundsätzlich zulässig – der Kündigungsschutz gilt ab dem ersten Tag des neuen Arbeitsverhältnisses, und für den Zuschuss zählt das Netto beim neuen Arbeitgeber. Eine Pflicht, die Schwangerschaft im Bewerbungsgespräch zu offenbaren, besteht nicht; die Frage danach ist unzulässig. Minijob: Auch geringfügig Beschäftigte stehen unter vollem Mutterschutz inklusive Beschäftigungsverbots-Lohnfortzahlung. Familienversicherte Minijobberinnen erhalten die 210-€-Einmalzahlung des Bundesamts plus gegebenenfalls Arbeitgeberzuschuss auf den Teil des Nettos über 13 €/Tag. Mehrere Jobs parallel: Der Zuschuss wird aus allen Arbeitsverhältnissen anteilig berechnet – jede Lohnstelle rechnet auf Basis ihres Nettos mit.
Häufige Fehler rund um das Mutterschaftsgeld
- Antrag zu spät vorbereitet: Die ärztliche Bescheinigung gibt es frühestens 7 Wochen vor dem Termin – wer sie liegen lässt, wartet später auf die erste Zahlung. Reichen Sie sie sofort bei der Kasse ein.
- Einmalzahlungen mitgerechnet: Für den Arbeitgeberzuschuss zählt das laufende Netto der letzten drei abgerechneten Monate – Weihnachts- und Urlaubsgeld bleiben außen vor.
- Steuerklassenwechsel kurz vor der Schutzfrist: Er erhöht zwar das Netto und damit den Zuschuss, kann aber als rechtsmissbräuchlich eingestuft werden, wenn er offensichtlich nur der Leistungsoptimierung dient – fürs Elterngeld gelten ohnehin die strengeren Sieben-Monats-Regeln.
- Geburtsurkunde vergessen: Ohne die Urkunde „für Mutterschaftshilfe" kann die Kasse die nachgeburtliche Frist nicht korrekt abrechnen – gerade bei Früh- oder Mehrlingsgeburt verschenken Familien sonst Verlängerungstage.
- PKV-Versicherte lassen die 210 € liegen: Die Einmalzahlung des Bundesamts für Soziale Sicherung muss aktiv online beantragt werden – sie kommt nicht automatisch.
Beschäftigungsverbot ≠ Mutterschutzfrist
Oft verwechselt, finanziell aber völlig verschieden: Ein individuelles Beschäftigungsverbot kann die Ärztin jederzeit in der Schwangerschaft aussprechen, wenn Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet ist – etwa bei schwerem Heben, Infektionsrisiko oder Komplikationen. In dieser Zeit zahlt der Arbeitgeber den vollen Mutterschutzlohn (Durchschnitt der letzten drei Monate, § 18 MuSchG) und holt sich das Geld über das U2-Umlageverfahren von der Krankenkasse zurück. Die Mutterschutzfrist mit Mutterschaftsgeld beginnt davon unabhängig erst sechs Wochen vor dem Termin. Wichtig: Ein Beschäftigungsverbot mindert weder Gehalt noch Urlaubsanspruch noch das spätere Elterngeld.
Antrag in vier Schritten
- Bescheinigung holen: Frühestens sieben Wochen vor dem errechneten Termin stellt Ihre Frauenärztin oder Hebamme die Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstag aus.
- Bei der Kasse einreichen: Per App, Online-Portal oder Post – die meisten Kassen zahlen dann automatisch ab Schutzfristbeginn.
- Arbeitgeber informieren: Er berechnet den Zuschuss aus dem Nettodurchschnitt der letzten drei abgerechneten Monate und zahlt ihn mit der normalen Abrechnung aus.
- Nach der Geburt: Geburtsurkunde („für Mutterschaftshilfe") an die Kasse senden – sie verlängert die Zahlung automatisch um die tatsächliche nachgeburtliche Frist.
Privat Versicherte und Familienversicherte beantragen die 210-€-Einmalzahlung direkt online beim Bundesamt für Soziale Sicherung.
So läuft die Schutzfrist ab – Zeitstrahl
| Zeitpunkt | Was passiert |
|---|---|
| ca. 7 Wochen vor ET | Bescheinigung über den Entbindungstermin von Ärztin/Hebamme holen, Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse beantragen |
| 6 Wochen vor ET | Schutzfrist beginnt – Arbeiten nur noch auf Ihren ausdrücklichen Wunsch; Mutterschaftsgeld + AG-Zuschuss laufen an |
| Entbindung | Geburt melden (Kasse + Arbeitgeber); bei Geburt nach dem ET verlängern sich die vorgeburtlichen Tage automatisch |
| 8 Wochen nach Geburt | Absolutes Beschäftigungsverbot endet (12 Wochen bei Früh-/Mehrlingsgeburt) – letzte Zahlung der Schutzfrist-Leistungen |
| danach | Nahtloser Übergang in Elterngeld/Elternzeit möglich – Elterngeld-Antrag schon vor der Geburt vorbereiten |
Wichtig für die Finanzplanung: Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss ersetzen Ihr Netto während der Schutzfrist vollständig – eine Lücke wie beim Krankengeld entsteht nicht. Das anschließende Elterngeld beträgt dagegen nur 65–67 % des Nettos; das auf den ET folgende Mutterschaftsgeld wird darauf angerechnet. Beide Leistungen unterliegen dem Progressionsvorbehalt – Details erklärt unser Ratgeber zum Thema Lohnersatzleistungen in der Steuererklärung.
Warum dieser Rechner?
Der Mutterschaftsgeld Rechner zeigt nicht nur den Tagessatz, sondern die vollständige Aufteilung zwischen Krankenkasse (max. 13 €/Tag) und Arbeitgeberzuschuss – genau die Zahlen, die Sie auf Ihren späteren Abrechnungen wiederfinden. Mit dem optionalen Entbindungstermin berechnet er zusätzlich Beginn und Ende Ihrer Schutzfrist und die Gesamtleistung über alle 99 Tage. Alle Eingaben bleiben dabei in Ihrem Browser.
⚖️ Rechtsgrundlagen & Quellen
- § 19 MuSchG – Anspruch auf Mutterschaftsgeld
- § 20 MuSchG – Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld
- § 3 MuSchG – Schutzfristen vor und nach der Entbindung
- Informationen der Krankenkassen: Techniker Krankenkasse, AOK, Barmer
- Bundesamt für Soziale Sicherung – Mutterschaftsgeldstelle (210-€-Leistung)
🛡️ Zuletzt geprüft: Juni 2026 · Rechengrößen: Stand 2026
Häufige Fragen (FAQ)
Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt maximal 13 € pro Kalendertag. Liegt Ihr durchschnittliches Nettogehalt höher, zahlt der Arbeitgeber die Differenz als Zuschuss – Sie erhalten somit Ihr volles bisheriges Netto.
Wann beginnt die Mutterschutzfrist?
Die Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sie sich auf zwölf Wochen nach der Entbindung.
Ist Mutterschaftsgeld steuerfrei?
Ja, Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeberzuschuss sind steuerfrei. Beide unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt und müssen in der Steuererklärung angegeben werden.
Was passiert, wenn das Baby später kommt?
Kommt das Kind nach dem errechneten Termin, verlängert sich die Schutzfrist vor der Geburt entsprechend. Die acht Wochen nach der Entbindung bleiben in voller Länge bestehen.
Wo beantrage ich das Mutterschaftsgeld?
Gesetzlich Versicherte beantragen es bei ihrer Krankenkasse, privat Versicherte beim Bundesamt für Soziale Sicherung. Nötig ist die ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin.
Bekomme ich Mutterschaftsgeld als privat Versicherte?
Von der privaten Kasse nicht – stattdessen zahlt das Bundesamt für Soziale Sicherung einmalig bis zu 210 €. Angestellte PKV-Versicherte erhalten zusätzlich den vollen Arbeitgeberzuschuss, sodass die Lücke meist klein bleibt. Ein vereinbartes Krankentagegeld kann während der Schutzfrist je nach Tarif ebenfalls leisten.
Was ist der Unterschied zwischen Beschäftigungsverbot und Mutterschutz?
Das individuelle Beschäftigungsverbot kann ärztlich jederzeit in der Schwangerschaft ausgesprochen werden – der Arbeitgeber zahlt dann vollen Mutterschutzlohn weiter. Die Mutterschutzfrist mit Mutterschaftsgeld beginnt unabhängig davon sechs Wochen vor dem errechneten Termin.