Krankengeld läuft aus: Aussteuerung nach 78 Wochen – was jetzt?
Nach spätestens 78 Wochen endet das Krankengeld für dieselbe Erkrankung – die Krankenkasse nennt das Aussteuerung. Wer die Übergänge kennt und Fristen einhält, steht danach nicht ohne Einkommen da. Der komplette Fahrplan.
Was bedeutet Aussteuerung genau?
Krankengeld gibt es wegen derselben Krankheit für höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren (§ 48 SGB V) – inklusive der sechs Wochen Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers; reine Krankengeld-Zahlzeit sind also maximal 72 Wochen. Ist diese Blockfrist ausgeschöpft und sind Sie weiterhin arbeitsunfähig, endet die Zahlung: Sie werden „ausgesteuert". Wichtig zu verstehen: Die Mitgliedschaft in der Krankenkasse endet nicht – nur der Anspruch auf Krankengeld. Ihr Arbeitsverhältnis besteht ebenfalls fort, es ruht lediglich weiter.
Eine neue, andere Erkrankung startet die 78 Wochen übrigens nur dann neu, wenn sie auftritt, nachdem die erste Arbeitsunfähigkeit beendet war. Kommt eine zweite Krankheit während der laufenden Arbeitsunfähigkeit hinzu, verlängert sie den Anspruch nicht. Wie viele Wochen Ihnen aktuell noch bleiben, zeigt unser Krankengeldrechner – tragen Sie dort einfach ein, wie lange Sie bereits krank sind.
Die wichtigste Frist: 3 Monate vor dem Ende handeln
Die Krankenkasse informiert Sie einige Wochen vor der Aussteuerung schriftlich. Spätestens dann – besser schon drei Monate vor Ablauf – sollten Sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden. Denn hier greift die wichtigste Schutzvorschrift für Ausgesteuerte:
Nahtlosigkeitsregelung: Arbeitslosengeld trotz Krankschreibung
Normalerweise setzt Arbeitslosengeld voraus, dass Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. § 145 SGB III macht für Ausgesteuerte eine Ausnahme: Wer weiterhin arbeitsunfähig ist, erhält trotzdem Arbeitslosengeld I – die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung überbrückt die Lücke, bis geklärt ist, ob Ihre Erwerbsfähigkeit dauerhaft gemindert ist. Die Höhe entspricht dem normalen ALG I: 60 % des pauschalierten Nettoentgelts, mit Kind 67 % – berechnet aus dem Gehalt vor der Erkrankung, nicht aus dem Krankengeld.
Drei Dinge sollten Sie dabei wissen: Erstens verlangt die Agentur in der Regel, dass Sie einen Reha-Antrag stellen (dazu gleich mehr) – kommen Sie dieser Aufforderung fristgerecht nach, sonst droht die Einstellung der Zahlung. Zweitens läuft die normale Anspruchsdauer des ALG I (je nach Alter und Vorbeschäftigung 6 bis 24 Monate) ganz normal mit. Drittens gilt auch hier der Progressionsvorbehalt bei der Steuer – wie schon beim Krankengeld (Details im Steuer-Ratgeber).
Reha vor Rente: der Antrag bei der Rentenversicherung
Parallel prüft die Deutsche Rentenversicherung den Grundsatz „Reha vor Rente": Bevor eine Erwerbsminderungsrente in Betracht kommt, soll eine medizinische Rehabilitation die Arbeitsfähigkeit wiederherstellen. Häufig fordert bereits die Krankenkasse während des Krankengeldbezugs nach § 51 SGB V zur Reha-Antragstellung auf – dieser Aufforderung müssen Sie binnen 10 Wochen nachkommen, sonst darf die Kasse das Krankengeld einstellen. Wichtig: Der Reha-Antrag kann sich automatisch in einen Rentenantrag umdeuten, wenn die Reha erfolglos bleibt. Lassen Sie sich vor der Antragstellung beraten – kostenlos etwa bei der Rentenversicherung selbst, bei Sozialverbänden wie VdK oder SoVD oder einer Schwerbehindertenvertretung.
Erwerbsminderungsrente: wenn Rückkehr nicht absehbar ist
Können Sie auf absehbare Zeit weniger als sechs Stunden täglich arbeiten (teilweise EM-Rente: unter sechs, volle: unter drei Stunden), kommt die Erwerbsminderungsrente in Betracht. Voraussetzungen sind im Regelfall fünf Jahre Versicherungszeit und drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren. Die Bearbeitung dauert oft mehrere Monate – auch deshalb ist die Nahtlosigkeits-Überbrückung durch die Arbeitsagentur so wichtig. Wird die Rente bewilligt, endet das Arbeitslosengeld; wird sie abgelehnt, bleiben Widerspruch und Klage vor dem Sozialgericht (kostenfrei in erster Instanz).
Checkliste: Ihr Fahrplan vor und nach der Aussteuerung
- 12 Wochen vorher: Restanspruch im Krankengeldrechner prüfen, Beratungstermin (VdK/SoVD/Rentenberatung) vereinbaren.
- Spätestens 3 Monate vorher: Arbeitsuchend-Meldung bei der Agentur für Arbeit (online oder telefonisch möglich), Hinweis „Nahtlosigkeitsregelung § 145 SGB III" geben.
- Bei Aufforderung: Reha-Antrag fristgerecht stellen; ärztliche Unterlagen sammeln.
- Zum Stichtag: Arbeitslos-Meldung persönlich/online bestätigen; Krankenkassen-Bescheid über das Ende des Krankengeldes aufbewahren.
- Danach: Weiter lückenlos krankschreiben lassen – auch im ALG-Bezug; Bescheide (Höhe!) mit den eigenen Unterlagen abgleichen.
- Finanzen: Die Lücke wird größer – ALG I liegt unter dem Krankengeld. Wohngeld, Kinderzuschlag oder Befreiungen (GEZ, Zuzahlungen) prüfen.
Häufige Fehler nach der Aussteuerung
Zu späte Meldung bei der Arbeitsagentur ist der teuerste Fehler – ohne nahtlosen Antrag entsteht eine echte Einkommenslücke, die rückwirkend kaum zu schließen ist. Kündigung aus eigener Initiative ist fast immer nachteilig: Das ruhende Arbeitsverhältnis kostet nichts, sichert aber Rückkehrrechte und ggf. betriebliche Eingliederung (BEM). Und Lücken in der Krankschreibung gefährden den ALG-Anspruch nach § 145 genauso wie zuvor das Krankengeld – das Attest bleibt Ihre wichtigste Währung.
⚖️ Rechtsgrundlagen & Quellen
- § 48 SGB V – Dauer des Krankengeldes (78-Wochen-Grenze)
- § 51 SGB V – Aufforderung zum Reha-Antrag
- § 145 SGB III – Nahtlosigkeitsregelung
- Bundesagentur für Arbeit – Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit
- Deutsche Rentenversicherung – Reha und Erwerbsminderungsrente
🛡️ Zuletzt geprüft: Juni 2026
Häufige Fragen (FAQ)
Was passiert, wenn das Krankengeld ausläuft und ich noch krank bin?
Sie melden sich bei der Agentur für Arbeit und erhalten über die Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III) Arbeitslosengeld I, obwohl Sie arbeitsunfähig sind. Parallel werden Reha und ggf. Erwerbsminderungsrente geprüft.
Wie hoch ist das Arbeitslosengeld nach der Aussteuerung?
60 % des pauschalierten Nettoentgelts aus der Zeit vor der Erkrankung, mit Kind 67 % – also meist spürbar weniger als das Krankengeld. Die Anspruchsdauer richtet sich wie üblich nach Alter und Beitragszeiten.
Muss ich nach der Aussteuerung kündigen?
Nein – das Arbeitsverhältnis ruht einfach weiter. Eine Eigenkündigung ist fast immer nachteilig, weil sie Rückkehrrechte und das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) kostet.
Bekomme ich nach einer neuen Krankheit wieder Krankengeld?
Wegen einer anderen Erkrankung, die nach dem Ende der vorherigen Arbeitsunfähigkeit auftritt, entsteht ein neuer Anspruch. Wegen derselben Krankheit erst, wenn die Dreijahresfrist abgelaufen ist und Sie zwischenzeitlich mindestens sechs Monate nicht deswegen arbeitsunfähig waren und gearbeitet haben bzw. vermittelbar waren (§ 48 Abs. 2 SGB V).