Krankengeld bei Teilzeit: So wird es berechnet – mit Beispiel

Die gute Nachricht zuerst: Teilzeitkräfte werden beim Krankengeld nicht benachteiligt – es gilt exakt dieselbe Formel und dasselbe Prozent-Niveau wie bei Vollzeit. Worauf es wirklich ankommt, sind drei Sonderkonstellationen: Minijob, Midijob und mehrere Jobs gleichzeitig.

Die Berechnung: identisch mit Vollzeit

Krankengeld beträgt 70 % des Bruttogehalts, höchstens 90 % des Nettogehalts, kalendertäglich gerechnet (Monatsgehalt ÷ 30) und gedeckelt auf 135,63 €/Tag (2026). Ob dieses Gehalt aus 40, 25 oder 15 Wochenstunden stammt, spielt keine Rolle – maßgeblich ist allein das regelmäßige Arbeitsentgelt vor der Arbeitsunfähigkeit (§ 47 SGB V). Auch die Bezugsdauer ist identisch: bis zu 78 Wochen wegen derselben Krankheit, und gezahlt wird für jeden Kalendertag – Wochenenden inklusive, unabhängig davon, an wie vielen Tagen Sie tatsächlich gearbeitet hätten.

💡 Beispiel: 20-Stunden-Stelle

1.750 € brutto, ca. 1.310 € netto (Steuerklasse I, 1 Kind): 70 % vom Brutto wären 40,83 €/Tag, 90 % vom Netto sind 39,30 €/Tag – die Netto-Grenze greift. Nach Abzug der Sozialabgaben (12,4 %) bleiben 34,43 € pro Kalendertag ≈ 1.033 € im Monat, also rund 79 % des bisherigen Nettos. Exakt dieselbe Quote wie bei einer Vollzeitkraft – nur eben vom kleineren Gehalt. Ihre Zahlen: Krankengeldrechner.

Minijob: Lohnfortzahlung ja, Krankengeld nein

Geringfügig Beschäftigte (2026: bis 603 €/Monat) haben in den ersten sechs Wochen denselben Anspruch wie alle anderen: volle Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber. Danach endet es jedoch – aus einem Minijob entsteht kein eigener Krankenversicherungsschutz und damit kein Krankengeld. Wer familienversichert ist oder den Minijob neben einem Hauptjob führt, erhält Krankengeld nur aus dem Hauptarbeitsverhältnis. Für Menschen, deren einziges Einkommen ein Minijob ist, ist die Absicherung langer Krankheit eine echte Lücke – hier hilft nur eine private Vorsorge oder der Wechsel in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Midijob: kleine Beiträge, volles Krankengeld

Im Übergangsbereich (603,01 € bis 2.000 €) zahlen Beschäftigte dank der Gleitzonenformel reduzierte Sozialbeiträge – und hier steckt eine angenehme Überraschung: Für die Leistungen gilt trotzdem das volle tatsächliche Arbeitsentgelt. Das Krankengeld eines Midijobbers wird also aus dem echten Brutto berechnet, nicht aus der künstlich verringerten beitragspflichtigen Einnahme. Wer 900 € verdient, bekommt Krankengeld wie jemand mit 900 € regulären Beiträgen – obwohl er weniger eingezahlt hat. Derselbe Grundsatz gilt für Arbeitslosengeld und Rente.

Mehrere Jobs: alle versicherungspflichtigen Entgelte zählen

Bei Mehrfachbeschäftigung werden die Entgelte aller sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse zusammengerechnet – das Krankengeld bemisst sich aus der Summe (bis zur Beitragsbemessungsgrenze). Wichtig: Die Arbeitsunfähigkeit muss für alle Tätigkeiten bescheinigt sein; wer im Bürojob krankgeschrieben ist, im Nebenjob aber weiterarbeitet, riskiert den gesamten Anspruch. Ein zusätzlicher Minijob bleibt dagegen außen vor – er ist nicht krankenversicherungspflichtig und erhöht das Krankengeld nicht, auch wenn sein Verdienst wegfällt. Diese unsichtbare Lücke sollten Nebenjobber in der Finanzplanung berücksichtigen.

Teilzeit nach der Krankheit: Hamburger Modell & Co.

Umgekehrt führt der Weg aus langer Krankheit oft über Teilzeit zurück: Bei der stufenweisen Wiedereingliederung („Hamburger Modell", § 74 SGB V) arbeiten Sie mit reduzierten Stunden, gelten aber weiter als arbeitsunfähig – die Krankenkasse zahlt das Krankengeld in voller Höhe weiter, der Arbeitgeber muss die Teilstunden nicht vergüten (freiwillige Zahlungen werden angerechnet). Die Wiedereingliederung verbraucht allerdings weiter Wochen der 78-Wochen-Frist – behalten Sie die Restdauer im Rechner im Blick, und lesen Sie für den Ernstfall unseren Leitfaden zur Aussteuerung.

⚖️ Rechtsgrundlagen & Quellen

🛡️ Zuletzt geprüft: Juni 2026 · Werte: Rechengrößen 2026

Häufige Fragen (FAQ)

Bekomme ich bei Teilzeit weniger Prozent Krankengeld?

Nein. Die Formel ist identisch mit Vollzeit: 70 % vom Brutto, maximal 90 % vom Netto. Teilzeitkräfte landen wie alle anderen bei rund 79 % ihres bisherigen Nettos – nur eben berechnet aus dem Teilzeitgehalt.

Bekommen Minijobber Krankengeld?

Nein. Aus einem Minijob entsteht kein eigener Krankenversicherungsschutz und damit kein Krankengeldanspruch. Die sechswöchige Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers steht Minijobbern aber in voller Höhe zu.

Wie wird Krankengeld beim Midijob berechnet?

Aus dem vollen tatsächlichen Arbeitsentgelt – nicht aus der reduzierten beitragspflichtigen Einnahme der Gleitzone. Midijobber zahlen also verringerte Beiträge, erhalten aber Krankengeld in normaler Höhe.

Zählt mein Nebenjob beim Krankengeld mit?

Sozialversicherungspflichtige Nebenjobs ja – die Entgelte werden zusammengerechnet. Ein Minijob nebenher zählt dagegen nicht mit; sein Verdienstausfall bleibt ungedeckt. Wichtig: Die Krankschreibung muss für alle Tätigkeiten gelten.

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