Krankengeld nach 6 Wochen: Was passiert nach der Lohnfortzahlung?

Sechs Wochen krank – und plötzlich kommt kein Gehalt mehr vom Arbeitgeber. Für viele Beschäftigte ist dieser Moment ein Schock, dabei ist der Übergang gesetzlich klar geregelt. In diesem Ratgeber erfahren Sie Schritt für Schritt, was nach dem Ende der Lohnfortzahlung passiert, wie viel Geld Sie bekommen und welche Fristen Sie auf keinen Fall verpassen dürfen.

Die ersten 42 Tage: Entgeltfortzahlung

Wer arbeitsunfähig erkrankt, erhält vom Arbeitgeber zunächst sechs Wochen lang das volle Gehalt weiter – die sogenannte Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis seit mindestens vier Wochen besteht und die Arbeitsunfähigkeit nicht selbst verschuldet wurde. Während dieser Zeit ändert sich finanziell nichts: Brutto, Netto und alle Abzüge bleiben wie gewohnt.

Wichtig: Die sechs Wochen gelten je Krankheit. Erkranken Sie nach vollständiger Genesung an etwas völlig anderem, beginnt eine neue Sechs-Wochen-Frist. Bei derselben Krankheit entsteht ein neuer Anspruch erst, wenn Sie zwischendurch mindestens sechs Monate arbeitsfähig waren oder seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit zwölf Monate vergangen sind.

Ab Tag 43: Die Krankenkasse übernimmt

Endet die Entgeltfortzahlung, springt Ihre gesetzliche Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld (§§ 44 ff. SGB V). Das passiert nicht automatisch lautlos: Die Kasse schreibt Sie in der Regel an und fordert Angaben zu Ihrem Verdienst beim Arbeitgeber an. Ihr Arbeitgeber übermittelt eine Verdienstbescheinigung, aus der die Kasse Ihr Krankengeld berechnet.

Die Höhe ist gesetzlich festgelegt: 70 % des Bruttoentgelts, höchstens 90 % des Nettoentgelts – es gilt der niedrigere Wert. 2026 sind maximal 135,63 € brutto pro Kalendertag möglich. Von diesem Betrag gehen noch Ihre Beitragsanteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab, zusammen rund 12 bis 13 %. Unterm Strich erhalten die meisten Versicherten etwa 75 bis 80 % ihres bisherigen Nettogehalts.

Wie viel das in Ihrem Fall konkret ist, zeigt Ihnen unser Krankengeldrechner in Sekunden – inklusive der monatlichen Einkommenslücke, die Sie einplanen sollten.

💡 Beispiel

Markus verdient 3.000 € brutto und 2.050 € netto. 70 % seines Tagesbrutto (100 €) wären 70 €. 90 % seines Tagesnetto (68,33 €) ergeben 61,50 € – der niedrigere Wert gilt. Nach Abzügen erhält Markus rund 53,90 € pro Tag, also etwa 1.617 € im Monat. Ihm fehlen monatlich rund 433 € gegenüber seinem gewohnten Netto.

Diese Fristen dürfen Sie nicht verpassen

  • Lückenlose Krankschreibung: Die Folgebescheinigung muss spätestens am nächsten Werktag nach Ende der vorherigen ausgestellt werden. Schon ein einziger unbescheinigter Werktag kann den Krankengeldanspruch unterbrechen – und im schlimmsten Fall beenden.
  • Meldung an die Kasse: Seit Einführung der elektronischen AU (eAU) übermittelt die Arztpraxis die Krankschreibung direkt an die Kasse. Kontrollieren Sie trotzdem in der Kassen-App oder telefonisch, ob alles angekommen ist.
  • Auszahlungsrhythmus: Krankengeld wird rückwirkend gezahlt, meist nach Einreichung sogenannter Auszahlscheine bzw. nach den übermittelten AU-Zeiten. Planen Sie für die erste Zahlung zwei bis vier Wochen Vorlauf ein.

Wie lange gibt es Krankengeld?

Wegen derselben Krankheit zahlt die Kasse innerhalb von drei Jahren für höchstens 78 Wochen. Die sechs Wochen Entgeltfortzahlung werden angerechnet – effektiv zahlt die Kasse also bis zu 72 Wochen. Danach endet der Anspruch (Aussteuerung), selbst wenn Sie weiterhin krank sind.

Spätestens drei Monate vor der Aussteuerung sollten Sie sich bei der Agentur für Arbeit melden. Über die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III) erhalten Sie dann Arbeitslosengeld I, auch wenn Sie noch nicht wieder arbeitsfähig sind. Parallel prüfen Kasse und Rentenversicherung häufig, ob eine medizinische Rehabilitation oder eine Erwerbsminderungsrente in Betracht kommt.

Checkliste: Das sollten Sie jetzt tun

  1. Krankschreibungen lückenlos verlängern lassen – am besten Termine im Voraus buchen.
  2. Mit dem Krankengeldrechner Ihre persönliche Einkommenslücke berechnen.
  3. Fixkosten prüfen und gegebenenfalls Ratenzahlungen oder Beitragsfreistellungen (z. B. bei Versicherungen) vereinbaren.
  4. Krankengeld-Bescheid der Kasse kontrollieren – auch Kassen rechnen gelegentlich falsch, etwa wenn Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld fehlen.
  5. Belege sammeln: Krankengeld ist steuerfrei, muss aber wegen des Progressionsvorbehalts in der Steuererklärung angegeben werden. Details dazu im Ratgeber Krankengeld in der Steuererklärung.

Fazit: Der Übergang von der Lohnfortzahlung zum Krankengeld ist gut geregelt, verlangt aber Aufmerksamkeit bei Fristen und Bescheinigungen. Wer seine Zahlen kennt und die Krankschreibung lückenlos hält, übersteht auch eine längere Krankheit ohne böse finanzielle Überraschungen.